Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ein gutes Zusammenleben im Haus ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen zusammengefasst, die einer dem Studium förderlichen Wohnatmosphäre dienen.
Alle Zimmer werden möbliert und in einem ordentlichen Zustand übergeben.
Jede/r Mieter/in ist verpflichtet, die ihr/m übergebene Mietsache pfleglich zu behandeln, sie nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen.
1. Schlüssel:
Die ausgehändigten WG-Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Schlüsselverluste und Schlossdefekte sind unverzüglich an SRTI zu melden. Eigenmächtige Nachfertigungen von Schlüsseln, Ein-, Um- und Ausbau sowie die Zerstörung von Schlössern sind untersagt. Hausschlüssel dürfen nicht an Hausfremde weitergegeben werden. Die Wohnungstüren sind in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr geschlossen zu halten.
2. Mobiliar/Möbel
Die Möbel sind Wasser – und hitzeempfindlich, sie sollten daher nicht diesen Einflüssen ausgesetzt sein und pfleglich behandelt werden. Bettwäsche und Handtücher sind regelmäßig zu wechseln und zu waschen. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Einrichtungsgegenstände grundsätzlich nicht aus den Mieträumen entfernt werden.
3. Reinigung
Zweimal im Monat wird das Apartment die einzelnen WG-Zimmer, incl. Fenster und Treppenhaus von SRTI- Mitarbeitern gereinigt. In der Zwischenzeit sind die Mieter für das Sauberhalten der Zimmer zuständig. Gemeinschaftliche Gegenstände und Geräte wie Herde, Backröhren, Mikrowellen und Waschmaschinen sind sofort nach Gebrauch zu säubern und verschüttete Sachen unverzüglich wegzuwischen.
Sollten bei der Reinigung durch unseren Mitarbeiter/n erhebliche Verunreinigungen festgestellt werden, die über das natürliche Maß an Arbeit und Zeit hinausgehen, so wird die notwendige Arbeitszeit dem/n Mieter/n in Rechnung gestellt
4. Küchenbenutzung
Die Küche steht jederzeit jedem zur Verfügung und nach interner Absprache innerhalb der WG. Nächtliche Störungen, bzw. Kochaktionen sind unter Rücksichtnahme der anderen WG-Bewohner zu vermeiden. Nach Kochaktionen sind Herd und Arbeitsflächen sauber zu hinterlassen, verschmutzte Kochutensilien, Geschirr und Besteck zu reinigen und wegräumen, sowie die abgekühlten Essensreste in den Kühlschrank zu stellen. Die persönlichen Kühlschrankfächer werden von den einzelnen Bewohnern ebenfalls sauber gehalten und schimmeliges Essen muss entsorgt werden. Dass Kochen in Zimmern, mit Mikrowelle oder Wasserkochern ist nicht erlaubt. Das Geschirr oder andere Einrichtungsgegenstände aus der Küche, dürfen nicht in den Zimmern behalten oder aus der Wohnung genommen werden.
Pfandflaschen sind nicht in der Wohnung, Balkon, Treppenhaus oder im Keller zu horten, sondern regelmäßig wieder an der Pfandrückgabe-Stelle im Supermarkt abzugeben.
5. Bad/WC
Bitte achtet darauf, dass die Toiletten nach der Benutzung sauber hinterlassen und die Abläufe von der Toilette, Badewanne und dem Waschbecken nicht verstopft werden. Die Fliesen sind nach dem Baden, wegen der Kalkhaltigkeit im Wasser, trocken zu wischen.
In die Toiletten darf nur Toilettenpapier!!!
Tampons, Binden, Watte, Wattestäbchen, Kosmetikschwämmchen, dürfen nur in die vorgesehenen Kosmetikeimer entsorgt werden.
6. Lüften
Eine ausreichende regelmäßige Lüftung der einzelnen Zimmer ist sehr wichtig. Die Mieter verspflichten sich daher ihre Zimmer ausreichend (3x täglich für 3 Minuten) zu lüften. Bei einer unzureichenden Lüftung kommt es zu einem Feuchtigkeitsstau und es bildet sich Schimmel an den Wänden. Schimmelbildung schadet der Bausubstanz und ist zudem schlecht für die Gesundheit.
7. Waschküche
Die Waschmaschine wird nach interner Absprache benutzt und die Wäsche wird im Keller zum Trocknen aufgehängt. Nasse Wäsche darf nicht in der Wohnung getrocknet werden.
8. Abfälle
Der persönliche Abfall im Zimmer, sowie Sondermüll wird von jedem selbst entsorgt. Die Mieter verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen der bestehenden Angebote eine Mülltrennung durchzuführen. (Plastik-Müll und Dosen in die gelben Tonnen, Alt-Papier-Müll in die blauen Tonnen, Bio-Abfall in die grünen Tonnen und alles weitere in die graue Restmüll-Tonnen). Die Nebenkosten werden bei Nichteinhaltung erhöht und in Rechnung gestellt.
9. Heizung/Wasser/Elektroenergie
Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung im Haus verpflichtet. Im Winterhalbjahr ist beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen. Leuchten und elektrische Geräte sind auszuschalten. Bei geöffnetem Fenster ist die jeweilige Heizung auszuschalten. Eine Dauerlüftung während der Heizperiode ist nicht erlaubt und sollte jemand den ganzen Tag abwesend sein, ist er angehalten die Heizung auf ein Minimum zu reduzieren. Nebenkosten werden bei Nichteinhaltung erhöht und in Rechnung gestellt.
10. Strom
Im Monat werden 4500 kwh Stromversorgung zur Verfügung gestellt. Jeder weitere Stromverbrauch wird mit 0,35 Cent/kwh in Rechnung gestellt. Daher sollte sorgsam mit dem Energieverbrauch umgegangen werden.
11. Gäste
Die Zimmer sind nur für den Mieter, bzw. für eine Person vorgesehen. Übernachtungen von einer Zweit-Person in den Zimmern sollte eine Ausnahme darstellen. Die Gäste haben sich selbstverständlich an die WG- Hausordnung zu halten.
12. Untervermietung
Eine Untervermietung des Zimmers ist nicht gestattet.
13. Rauchen
Das Rauchen, sowie der Besitz, Handel und Konsum von Rausch- und Suchtmitteln aller Art innerhalb der Wohnung ist nicht erlaubt. Instandstellungskosten von anfälligen Rauchschäden durch
Zuwiderhandlungen werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Zuwiderhandlungen stellen einen Kündigungsgrund dar.
14. Haustiere
Das Halten von Haustieren und die Anwesenheit von Haustieren als Ferienbetreuung sind untersagt.
15. Nachtruhe
Laute Musik und Fernsehgeräusche/Laptop-Geräusche sind aus Rücksicht gegenüber der anderen WG- Mitbewohner und Nachbarn zu vermeiden und während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt.
16. Brandschutzhinweise:
Offenes Feuer ist im gesamten Gebäude verboten.
Sämtliche Elektrogeräte sind nach erfolgter Nutzung auszuschalten.
(Notausstiege, Fluchttüren bzw. -fenster und Fluchtwege dürfen nur im Ernstfall genutzt werden und sind ständig freizuhalten.)
Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im gesamten Gebäude (auch in den Gemeinschafts- sowie Aufenthaltsbereichen und WG-Zimmern) absolut verboten.
17. Reparaturen:
Notwendige Reparaturen und Defekte sind unverzüglich an SRTI zu melden. Eigene Instandsetzungen sind nicht erlaubt. Bei Schlüsselverlusten ist eine telefonische Meldung vorzunehmen. Unser Techniker kommt generell jeden Samstag, um Reparaturen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Zimmer durchzuführen. Bitte sein Sie anwesend oder lassen Sie ihre Zimmertür auf, wenn bei Ihnen eine Ausstattung repariert werden muss.
18. Veränderungen:
Das Anbringen von Außenantennen und Satellitenanlagen ist nicht erlaubt.
Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas-, Wasser- und Sanitärbereich, Elektronetz) sind nicht
zulässig. Alle von den Bewohnerinnen genutzten elektrischen Geräte müssen das CE – Konformitätskennzeichen der EG tragen.
Das Aufstellen und Betreiben von Kochplatten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrischen Wäschetrocknern, Kühlgeräten und elektrischen Wärmequellen jeder Art sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
19. Miete:
Bei mehrfacher verspäteter Zahlung der Miete oder bei Verzug um mehr als 14 Tage bei der Zahlung, hat die Verwaltung ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Die Mahngebühren belaufen sich nach 10 Tagen auf 15€ und nach 20 Tagen ohne Zahlungseingang auf 30€.
20. Auszug:
Der Vermieter behält sich vor, bei Auszug hinterlassenen Müll, Unrat und Einrichtungsgegenstände kostenpflichtig entsorgen zu lassen. Die Kosten werden mit der Mietkaution verrechnet. Sie müssen bis 11 Uhr morgens ausziehen. Bitte hinterlassen Sie das Zimmer sauber. Legen Sie außerdem bitte den Schlüssel und (die Fernbedienung) auf den Tisch in Ihrem Zimmer, machen Sie ein Foto davon und schicken Sie es uns.
Verstöße gegen die Hausordnung und Hausfrieden können zu Abmahnungen und zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Paderborn, den ______________________________
Ein Exemplar der Hausordnung habe ich mit Aushändigung des Mietvertrages erhalten
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich diese gelesen und verstanden habe. Ich akzeptiere Sie und werde die Regeln einhalten!
_______________________________________
(Unterschrift WG-Mieter)