Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsverbindlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Grundlage aller mit uns abgeschlossener Verträge bilden selbige. Abweichungen von den hier beschriebenen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Dienstleistungsbereich der Firma SRTI – nachstehend SRTI genannt – mit ihrem Vertragspartner/ihrer Vertragspartnerin – nachstehend Kunde genannt.
1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von SRTI vorgenommen wurden, werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
1.3. Diese AGB gelten in Ergänzung zu den im Vertrag vereinbarten Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von SRTI (Dienstleistungsvertrag).
1.4. Die aktuellen AGB können jederzeit, auch nach Vertragsschluss, aufgerufen, ausgedruckt oder hier heruntergeladen werden.
SRTI übt ihre Dienstleistungen in den nachfolgenden Bereichen Verwaltung und Management, Vertrieb und Vermietung/Verkauf, Instandhaltung und Entlastung und Matching-Plattform nach bestem Wissen und Können mit Fachkenntnis und Sorgfalt aus und wahrt nach pflichtgemäßem Ermessen die Interessen im Einvernehmen mit dem Kunden. Die Dienstleistungen der SRTI sind in unterschiedliche Pakete gegliedert und auf der SRTI-Webseite unter folgendem Link https://srt-i.com/unsere-pakete/ näher beschrieben.
2.1. Allgemein
2.1. 1. Der Kunde vereinbart mit SRTI die Zusammenarbeit gemäß den vertraglich vereinbarten Paketen des jeweils gewünschten Dienstleistungsbereichs.
2.1.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt SRTI selbst Sorge und stellt den Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.2. Doppeltätigkeit
2.2.1. Es steht SRTI frei, auch für andere Kunden tätig zu werden, sowohl für Eigentümer, Vermieter, Verkäufer, Hausverwalter, Senioren, Lebensgenießer, Mieter und Käufer. Genauere Informationen unter: https://srt-i.com/unsere-kunden/
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt online über die SRTI-Webseite durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder durch Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Gegenstand des SRTI-Vertrages sind die im jeweils gebuchten Paket enthaltenen Dienstleistungen.
3.1. Vertragsabschluss schriftlich
Der Vertrag über das Dienstleistungsabonnement kommt schriftlich durch Unterschrift des Kunden zustande. Sowohl SRTI als auch der Kunde können innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch den Kunden gilt Ziffer 5.4.3. entsprechend.
Im Fall des Widerrufs durch den Kunden werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
3.2. Vertragsschluss online
Beim Online-Vertragsabschluss über eine Website stellt der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. SRTI speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblattes in der Bestätigung per E-Mail zu. SRTI kann den Abonnementvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches der Kunde bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
3.3. Vertragsschluss telefonisch
Im Falle einer Buchung per Telefon, erfolgen das Angebot durch SRTI und die Annahme durch den Kunden mündlich. Der Vertrag gilt ab diesem Moment als geschlossen. Anschließend versendet SRTI an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder per Post eine Nachricht mit Vertragsinformationen samt Widerrufsbelehrung und angehängten AGB in Textform.
3.4. Für den Bereich Matching-Plattform
3.4.1. Ein Vertrag zwischen SRTI und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen kommt wie folgt zustande:
– Der zukünftige Kunde registriert sich über das bereitgestellte Webformular. Das Anklicken des „Registrieren“- Buttons durch den Kunden gilt als Angebot zum Abschluss des Nutzungs-Vertrages. Unmittelbar nach Abschluss der Registrierung wird von SRTI eine Bestätigungsmail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Nutzungsvertrag kommt mit dem Eingang der Bestätigungsmail beim Kunden oder dessen Vertretungsberechtigten zustande, spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Dienstes durch die SRTI GmbH.
3.4.2. Registrierungsprozess als Vermieter/Verkäufer
Um Kunde zu werden, muss der Vermieter/Verkäufer sich auf der SRTI-Webseite registrieren und die während der Registrierung abgefragten Informationen mitteilen, einschließlich eines Passworts und einer gültigen E-Mail-Adresse („Registrierungsdaten“); Hierzu hat er schließlich den Button „Registrieren“ auszuwählen. Zugleich versichert der Vermieter/Verkäufer hiermit, dass er mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur durch eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Diese Person ist namentlich zu nennen. Des Weiteren versichert der Vermieter /Verkäufer hiermit, dass die Informationen wahr, zutreffend und vollständig sind. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Diese E-Mail enthält Vertragsinformationen.
3.4.3. Registrierungsprozess als Mieter/Käufer
3.4.3.1. Der Mieter/Käufer wird vom Vermieter/Verkäufer zum SRTI-Portal eingeladen. Dadurch wird ein Account für den Mieter/Käufer erstellt. An die vom Vermieter/Verkäufer angegebene E-Mail-Adresse des Mieters/Käufers wird eine E-Mail versendet. Diese E-Mail enthält einen Aktivierungslink. Über diesen Link muss der Mieter/Käufer seinen SRTI-Account freischalten. Zugleich versichert der Mieter/Käufer hiermit, dass er mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur durch eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Diese Person ist namentlich zu nennen. Des Weiteren versichert der Mieter/Käufer hiermit, dass die Informationen wahr, zutreffend und vollständig sind.
3.4.3.2. Der Kunde kann seine Account-Daten jederzeit ändern, aktualisieren und/oder löschen.
3.4.3.3. Der Kunde hat seine Account-Daten auf einem wahrheitsgemäßen, aktuellen und vollständigen Stand zu halten.
4.1. Zahlung der Beiträge
4.1.1. Verwaltung und Management
Die Beträge in dem Bereich Verwaltung und Management sind in unterschiedliche Preis-Klassen unterteilt und richten sich nach der Größe des jeweiligen Paketes: Preis S, Preis M, Preis L, Preis XL, Preis XXL. Der Kunde zahlt lediglich den Beitrag des Paketes, unabhängig von Zeit und Aufwand.
Der Betrag ist je nach Vertragsbeginn innerhalb von 3 Werktagen, entweder am 01- 03. oder am 15.-18. eines jeden Monats zu begleichen.
4.1.1.1. Hausverwaltung (HAU-VW): Die Preis-Klassen, Preis S bis Preis XXL, richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten der zu verwaltenden Immobilie. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/hausverwaltung-angebot/
4.1.1.2.Buchführung und Mahnwesen (BUCH-MA): Die Preis-Klassen sind in unterschiedliche Größen gegliedert von Preis S bis Preis XXL und richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/buchfuhrung-und-mahnwesen-angebot/
4.1.1.3. Immobilienmanagement (IMMO-MAN): Die Preis-Klassen, Preis S, Preis M, Preis L, Preis XL, Preis XXL, richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/immobilienmanagement-angebot/
4.1.2. Vertrieb und Verkauf/Vermietung
Die Beiträge in den Bereichen Vertrieb und Vermietung/Verkauf haben unterschiedliche Zahlungsmodalitäten und sind spätestens 3 Werktage nach Vertragsabschluss zahlbar. Bei vereinbarten Ratenzahlungen sind die Raten jeweils am 01.- 03. eines jeden Monats fällig.
4.1.2.1. Vertrieb und Verkauf (VERKAUF-VERT): Die Preis-Klassen, Preis L, Preis XL und Preis XXL richten sich nach der Größe der zu verkaufenden Immobilie (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrparteienhaus) und sind einmalig zahlbar nach erfolgreichem Verkaufs-Abschluss. Der Betrag richtet sich nach der jeweiligen Kaufpreissumme und ist 3 Werktage nach Rechnungserhalt zahlbar. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/verkauf-und-vertrieb-angebot/
4.1.2.2. Verkauf Marketing elektronisch (VERKAUF-MARK-EL): Der Betrag ist an die jeweilige Preis-Klasse gebunden und geht von Preis L bis Preis XL. Die unterschiedlichen Preis-Klassen richten sich nach der Größe der Immobilie. Der jeweilige Beitrag ist nach der Beauftragung, einmalig innerhalb von 3 Werktagen zahlbar oder in 6-monatigen Raten zum jeweils 01.-03. eines jeden Monats. Genaue Informationen unter https://srt-i.com/immobilien-marketing-fur-den-verkauf-angebot/
4.1.2.3. Verkauf Marketing digital (VERKAUF-MARK-DI): Der Betrag ist in drei unterschiedliche Preis-Klassen von Preis L bis Preis XXL unterteilt und an die Größe der Immobilie gebunden. Der Beitrag der jeweiligen Preis-Klassen ist entweder einmalig, innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragserteilung zahlbar oder in 6-monatigen Raten, jeweils am 01.- 03. eines jeden Monats. Genaue Informationen unter https://srt-i.com/digitales-immobilien-marketing-fur-den-verkauf/
4.1.2.4. Vertrieb und Vermietung (VERMIET-VERT): Die Beträge sind in unterschiedliche Preis-Klassen unterteilt, von Preis S bis Preis XXL, je nach Wohnungsgröße und an die jeweilige Monatskaltmiete gebunden. Die Zahlung ist nach erfolgreicher Vermietung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungserhalt zahlbar oder in 6-monatigen Raten zum jeweils 01.-03. eines jeden Monats. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/vermietung-und-vertrieb-angebot/
4.1.2.5. Vermietung Marketing elektronisch (VERMIET-MARK-EL): Der Beitrag für diese Dienstleistung ist in verschiedene Preis-Klassen unterteilt, von Preis S bis Preis XXL. Die Beträge richten sich nach der Größe der Wohnung und sind nach erfolgreicher Vermietung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungserhalt zahlbar oder in 6-monatigen Raten zum jeweils 01.-03. eines jeden Monats. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/immobilien-marketing-fur-den-verkauf-angebot-2/
4.1.2.6. Vermietung Marketing digital (VERMIET-MARK-DI): Der Betrag für ein 360 °Video ist in Preis-Klassen von Preis M bis Preis XXL gegliedert und richtet sich nach der Größe der Immobilie. Der Betrag ist einmalig nach Beauftragung innerhalb von 3 Werktagen zahlbar oder in 6-monatigen Raten, zum jeweils 01.-03. eines jeden Monats fällig. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/digitales-immobilien-marketing-fur-die-vermietung/
4.1.3. Instandhaltung und Entlastung
Die Beträge in dem Bereich Instandhaltung und Entlastung sind in unterschiedliche Preis-Klassen unterteilt und richten sich nach der Größe des jeweiligen Paketes: Preis S, Preis M, Preis L, Preis XL, Preis XXL. Der Kunde zahlt den Beitrag des gebuchten Paketes und ist je nach Vertragsbeginn innerhalb von 3 Werktagen, entweder am 01- 03. oder am 15.-18. eines jeden Monats zu begleichen.
4.1.3.1. Instandhaltung von Gebäude und Grundstück (INSTA-GAR): Der Beitrag der verschiedenen Preis-Klassen von Preis S bis Preis XXL, richtet sich nach der Anzahl der zu betreuenden Wohneinheiten. Der Betrag ist monatlich, je nach Vertragsbeginn, innerhalb von 3 Werktagen, entweder am 01-03. eines jeden Monats oder am 15.-18. eines jeden Monats zu begleichen. Genaue Informationen unter: https://srt-i.com/instandhaltung-von-gebaude-und-grundstuck-angebot/
4.1.3.2. Instandhaltung und Reinigung der Wohnung (INSTA-REIN): Die Beiträge dieser Dienstleitungen sind in zwei Kategorien unterteilt. Die Preis-Klasse für Reparaturservice und Wartung der Wohnung unterteilt sich von Preis S bis Preis XXL und ist an die Größe der Wohnung gebunden. Die Preis-Klassen für die professionelle Wohnung- und Gerätereinigung unterteilt sich von Preis Single bis Preis XXL und richtet sich nach der jeweiligen Personenanzahl in der zu betreuenden Immobilie. Der Betrag ist monatlich zu begleichen je nach Vertragsbeginn innerhalb von 3 Werktagen, entweder am 01-03. eines jeden Monats oder am 15.-18. eines jeden Monats. Genauere Informationen unter: https://srt-i.com/instandhaltung-und-reinigung-der-wohnung-angebot/
4.1.3.3. Begleitservice und Betreuung (BEG-BET): Die Preis-Klassen unterschieden sich von Preis S bis Preis XXL und sind an die im Paket angegebenen Stunden gebunden. Genauere Informationen unter: https://srt-i.com/begleitservice-und-betreuung-angebot/
4.1.4. Matching-Plattform xxx
4.2. Zusatz-Informationen zu den Zahlungsmodalitäten
4.2.1. Der Vertrag beginnt am 1. oder am 15. eines jeden Monats und endet dementsprechend entweder zum 15. oder am Ende eines jeden Monats. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn SRTI den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Kündigt der Kunde entgegen dieses Vertragspunktes 3.1. vor Beginn des Vertrages, ist SRTI für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Der Kunde ist, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt verpflichtet, SRTI die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten.
4.2.2. Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.2.3. Barauslagen und besondere Kosten, die SRTI auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.2.4. Sämtliche Leistungen von SRTI verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4.2.5. Alle Belastungen werden nach dem Bezahlverfahren vorgenommen, das der Kunde beim ersten Erwerb bzw. bei der ersten Zahlung bestimmt hat. Der Kunde kann, zwischen den im SRTI Service angezeigten Bezahlverfahren wählen. Wenn sich eine Information betreffend des Bezahlverfahrens ändert, muss der Kunde diese Information in seinem Account aktualisieren. Wenn die Kreditkartengesellschaft (oder deren Partnerunternehmen) des Kunden seine Abrechnungsinformationen ändert und SRTI diese Informationen erhält, wird SRTI diese Informationen zur Abrechnung des vom Kunden existierenden Accounts benutzen (etwa, wenn der Kunde seine Kreditkarte verliert und eine neue Kontonummer zugeteilt bekommt, die SRTI verwenden wird). Sollte SRTI keine Zahlung vom Kreditkartenanbieter des Kunden erhalten, verpflichtet sich der Kunde die fällige Vergütung anderweitig an SRTI zu zahlen. Es steht SRTI frei, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.
4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1. Sind monatliche Beiträge vereinbart, ist SRTI berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. SRTI wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem, auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten, wirksam.
4.3.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3.3. Bei einer Steigerung des allgemeinen Preisniveaus behält sich SRTI vor, die Paket-Preise dem steigenden Preisniveau anzupassen. Der Kunde wird von SRTI rechtzeitig über die Preissteigerung informiert und erhält somit die Möglichkeit binnen der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszusteigen. Bei Nichtreaktion des Kunden, gilt die Erhöhung als akzeptiert und wird weiterhin per SEPA-Lastschrift vom Konto abgebucht.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Der Kunde ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde wird SRTI hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit allen fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5. Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich SRTI das Recht vor, soweit diese Kosten vom Kunden schuldhaft verursacht wurden, dem Kunden über die anfallenden Verzugskosten eine Rechnung zu stellen. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Verzug, ist SRTI berechtigt den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist SRTI berechtigt einen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.5.3. Soweit der Kunde mit seiner Zahlungspflicht für entgeltliche Leistungsbestandteile in Verzug gerät, ist SRTI berechtigt, weitere – auch unentgeltliche – Leistungen vorläufig zu sperren. Dies geschieht insbesondere, um den Kunden von der Inanspruchnahme weiterer entgeltlicher Leistungen abzuhalten.
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Soweit im Abonnement – Vertrag nichts anderes vereinbart oder der Vertrag weder vom Kunden oder von SRTI vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Für die Kündigung gilt die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die einmaligen Leistungen der Pakete VERMIET-VERT, VERKAUF-VERT, VERMIET-MARK-EL/DI, VERKAUF-MARK-EL/DI benötigen keine Kündigung.
5.1.1. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
5.1.1.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Laufzeit des Vertrages unbefristet und er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
5.1.1.2. Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
5.2. Kündigungsfrist
In allen Abonnement-Paketen (HAU VW, BUCH MA, IMMO MAN; INSTA GAR; BEG BET) gilt die Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsende.
5.3. Stilllegung des Vertrages
5.3.1. Allgemein
5.3.1. Der Kunde kann den Vertrag nur stilllegen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag stillgelegt werden soll, wird schriftlich festgehalten.
5.3.2. Den Bereich Instandhaltung und Entlastung betreffend
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist SRTI mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch den Kunden gemäß Ziffer 5.4.3. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist der Kunde von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Monatsbeiträge befreit und kann Leistungen von SRTI nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Dienstleistung/Dienstleistungen um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern im Vertrag beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
5.3.4. In vereinzelten Fällen, wie bei längerem Krankenhausaufenthalt oder Kuraufenthalt ist eine kurzfristige Stilllegung des Vertrages nach Absprache möglich.
5.3.5. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder SRTI zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.4. Recht zur außerordentlichen Kündigung
5.4.1. Allgemein
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4.2. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
5.4.2.1. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch SRTI ist insbesondere anzusehen, wenn ein Kunde schuldhaft verbotene Aktivitäten vornimmt und ermöglicht oder schuldhaft die missbräuchliche Verwendung des Accounts zulässt.
5.4.2.2. Mit Ende des Vertrages darf der Kunde die SRTI-Dienste nicht mehr verwenden und die Inhalte des Kunden werden gesperrt und vorbehaltlich der Datenschutzerklärung gelöscht.
5.4.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch den Kunden
5.4.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch den Kunden ist in Textform unter Angabe der Kundennummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die SRTI GmbH, Heisenbergstraße 17, 33104 Paderborn, per Fax (z. Zt. +49 (0) 5254 – 6402514) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. info@srt-i.com) zu versenden.
6.1. Allgemein
6.1.2. SRTI garantiert, dass alle SRTI-Mitarbeiter ordnungsgemäß gekleidet, angestellt sowie Unfall- und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgeräte werden von SRTI zur Verfügung gestellt. Andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.
6.1.2. SRTI behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
6.1.3. SRTI übernimmt alle vertraglichen Verpflichtungen gemäß der Vertragsleistungen. Bei nötigen, abgesprochenen Dienstleistungen außerhalb des Vertrages, behält sich SRTI vor, diese in Rechnung zu stellen.
6.2. Den Bereich Begleitservice und Betreuung betreffend
6.2.1. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der SRTI-Mitarbeiter mit einem Arzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren.
6.2.2. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Kunden abgestimmt.
6.2.3. SRTI bringt ihre Dienstleistungen nur in Privathaushalten an.
6.3. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
6.3.1. SRTI stellt eine digitale Plattform, die es den Eigentümern ermöglicht, ihre Immobilien effizient selbst zu verwalten. SRTI stellt dem Kunden daneben eine technische Plattform zur Verfügung, die der Vermittlung und Organisation von Dienstleistungen rund um Immobilienbesitz, –Vermietung und -Mietung dient. Der Kunde kann eigene Inhalte auf die Plattform einstellen, die Inhalte Dritter abrufen sowie mit Dritten kommunizieren („Kommunikationsplattform“).
6.3.2. Im „SRTI-Portal“ können die objektbezogenen Dokumente hochgeladen, abgerufen und verwaltet werden und Informationen zu der eigenen, der vermieteten oder der gemieteten Immobilie eingesehen werden – sofern diese Informationen und Dokumente vom Vermieter bereitgestellt oder generiert wurden. Außerdem bietet das SRTI-Portal dem Kunden die Möglichkeit weitere objektbezogene SRTI-Dienste anzufragen.
6.3.3. Unter den Dienstleistungen fallen das Zurverfügungstellen von Tools zur Erstellung von spezifischen Unterlagen, wie Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.
6.3.4. Der Kunde kann die Plattform zur Übermittlung von E-Mails und sonstigen Nachrichten und eigenen Inhalten oder Inhalten anderer Kunden (mit deren Zustimmung) nutzen.
6.3.5. Der Kunde darf während der Laufzeit und unter den Regelungen dieser AGB ausschließlich unter Verwendung der Suchmasken der SRTI-Plattform, einzelne Inhalte auf seinem Bildschirm sichtbar machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck anfertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte, durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen, sind nicht gestattet.
7.1. Umfang und Qualität
7.1.1. SRTI gewährleistet kurze Informationswege, schnelle Erledigung durch geschulte Mitarbeiter und verpflichtet sich alle die ihr anvertrauten Aufgaben mit Präzision auszuführen. Nach pflichtgemäßem Ermessen wahrt SRTI die Interessen aller Beteiligten.
7.1.2. Der Kunde bekommt die gebuchte Leistung aus dem jeweiligen Paket in vollem Umfang von SRTI erbracht.
7.2. Personal, Ausstattung und Arbeitszeit
7.2.1. SRTI stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften sowie Arbeitsmittel und Personal. Falls besondere Gerätschaften/Reinigungsmittel vom Kunden gewünscht werden, behält SRTI sich das Recht vor, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.2.2. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden. SRTI stellt zu diesem Zwecke die erforderlichen Mitarbeiter. Das eingesetzte Personal wird durch Projektleiter der Firma SRTI überwacht und erhält die zu erbringenden Anweisungen auch von diesen.
7.2.3. Den SRTI-Mitarbeitern ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma SRTI eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
7.3. Informationsaustausch
7.3.1. SRTI wird den Kunden in periodischen Abständen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten in Kenntnis setzen.
7.3.2. Ist SRTI die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich aus irgendeinem relevanten Grund nicht möglich, so hat SRTI den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
7.3.3. SRTI ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Kunden bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
7.4. Dokumente
7.4.1. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten: Die Hausverwaltertätigkeit / Buchführung und Mahnwesen / Immobilienmanagement betreffend, ist SRTI verpflichtet, die Verfügung über die Konten einzustellen, Rechnung zu legen und alle betreffenden Unterlagen herauszugeben oder an einen bevollmächtigten Dritten auszuhändigen.
7.4.2. SRTI gewährleistet das Aufrechterhalten bestehender Versicherungsverträge, insbesondere verbundene Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen und wickelt Versicherungsschäden für den Kunden gegenüber dem Versicherer ab. Bei Bedarf kündigt SRTI nach Zustimmung des Kunden bestehende Versicherungsverträge und schließt im Namen des Kunden neue Versicherungsverträge ab.
8.1. Allgemein
8.1.1. SRTI ist berechtigt Fotos von nötigen Arbeitsschritten und geleisteter Arbeit anzufertigen und an den jeweiligen Kunden via Handy/per E-Mail zu übermitteln, wie auch intern für Schulungszwecke zu nutzen.
8.1.2. Fotoaufnahmen sind mit vorheriger Einverständniserklärung, auch in privaten Räumen sowie von Personen und Tieren möglich.
8.1.3. Fotos und Videoaufnahmen dürfen von SRTI intern zu Schulungszwecken genutzt und gespeichert werden.
8.2. Für den Bereich Vertrieb und Vermietung /Verkauf
8.2.1. SRTI ist berechtigt, die Innenräume der Auftragsobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zur Präsentation auf der SRTI-Webseite und anderen gängigen Internet-Portalen zu verwenden, sollte nichts anderes vertraglich vereinbart sein. Das von SRTI gemachte Bildmaterial kann unter anderem zu eigenen Schulungszwecken innerbetrieblich genutzt werden. Sollte die zu vermietende/verkaufende Wohnung aktuell vermietet sein, so ist eine Einverständniserklärung einzuholen. Ist der Mieter nicht einverstanden, so muss diesem Wunsch entsprechend gehandelt werden. SRTI ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrages/Kaufvertrages berechtigt, vom Vermieter/Verkäufer die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und Exposé für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrages aufzubewahren und zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt davon unberührt.
8.3. Für den Bereich Instandhaltung von Gebäude und Grundstück und Reinigung des Wohnbereichs
SRTI behält sich vor, ihre Dienstleistungen von unterschiedlichen SRTI-Mitarbeitern ausführen zulassen. Die Dienstleistungen sind an keinen bestimmten SRTI-Mitarbeiter gebunden, da alle gleichermaßen nach SRTI – Richtlinien geschult wurden.
8.4. Für den Bereich Begleitservice und Betreuung
8.4.1. SRTI sucht unter den SRTI-Mitarbeitern unter der Berücksichtigung der Anforderungen laut SRTI-Erstgesprächsinformationsformular geeignete Personenbetreuung/Begleitservice aus und weist diese dem Kunden zu.
8.4.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistungen des SRTI-Personals/SRTI-Begleitservice von einer oder mehreren Personen erbracht werden können. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Person Anspruch zu haben. Der Kunde hat innerhalb eines Zeitraumes von 3 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit des SRTI-Personals/SRTI-Begleitservice das Recht, Einwände gegen die von SRTI eingesetzte Person zu erheben und dies SRTI mitzuteilen. SRTI wählt in der Folge eine geeignete Ersatzperson zur Betreuung/Begleitservice aus und weist diese dem Kunden zu.
8.5. Für den Bereich Matching-Plattform
8.5.1. SRTI behält sich vor, den Kunden nicht zuzulassen oder die von ihm registrierten Daten ohne Angabe von Gründen zu löschen. SRTI ist berechtigt, den Kunden teilweise, ganz oder auch dauerhaft von der Nutzung der SRTI- Plattform auszuschließen bzw. Kundenprofile zu sperren, wenn diese rechtswidrige oder falsche, bzw. unwahre Inhalte/Tatsachen behaupten. Einem gesperrten Kunden ist es untersagt sich erneut zu registrieren. Es ist nicht gestattet, sich beim SRTI-Portal mehrmals anzumelden, sowie mehrere Kundenkonten einzurichten und zu führen.
8.5.2. Wenn der Kunde Inhalte auf der Plattform hochlädt, räumt der Kunde SRTI und mit SRTI verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) das einfache und übertragbare Recht zur räumlich unbeschränkten Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Zugänglichmachung, Speicherung und Übersetzung ein. Die Rechtseinräumung gilt solange, wie der Inhalt für andere Kunden zugänglich ist.
8.5.3. SRTI ist Rechtsinhaber an den Inhalten der Webseiten und der Datenbank. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den auf der SRTI-Plattform eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen, stehen ausschließlich SRTI zu; etwaige Rechte der vom Kunden eingestellten Inhalte bleiben hiervon unberührt.
8.5.4. SRTI ist berechtigt, die Inhalte durch oder in Form von Online-Werbebannern von SRTI oder von Kooperationspartnern im Rahmen von sog. Retargeting – Marketing zu nutzen.
8.5.5. SRTI behält sich insbesondere das Recht vor, eine Kostenpflicht für einzelne Services einzuführen und wird dabei das gesetzliche Widerrufsrecht beachten.
8.5.6. Im Falle des Verstoßes gegen die in diesem Passus 8.5. beschriebenen Regelungen ist SRTI jederzeit berechtigt, die Inhalte zurückzuweisen, bzw. unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren. SRTI wird bei Zurückweisung bzw. Löschung oder Deaktivierung der Inhalte den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe hierüber informieren.
9.1. Allgemein
9.1.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
9.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, SRTI bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse (sollte keine E-Mail-Adresse vorhanden sein, gilt die jeweilige Postadresse) zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation erfolgen kann. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von SRTI (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) schriftlich per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
9.1.3. Der Kunde hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., SRTI unverzüglich mitzuteilen.
9.1.4. Der Kunde ist verpflichtet, SRTI zur Legitimation im Außenverhältnis eine Vollmacht zu erteilen, von der SRTI nur im Umfang, der ihr im Innenverhältnis gewährten Befugnisse, Gebrauch macht. SRTI handelt gegenüber Dritten in Vertretung, wie auch im Auftrag und für Rechnung des Kunden.
9.2. Pflichten Verwaltung und Management
9.2.1. Den Bereich Hausverwaltung/Property Management betreffend:
9.2.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche erforderliche Verwaltungs-Immobilien-Unterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltungs-Arbeit erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen.
9.2.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, SRTI unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die von Belang sind.
9.2.1.3. Sollte ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum an einen Dritten veräußern, ist er verpflichtet, mit dem Rechtsnachfolger zu vereinbaren, dass mit dem Eigentumsübergang sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft, einschließlich des Anteils an der Instandhaltungsrücklage, auf den Erwerber übergehen.
9.2.2. Den Bereich Buchführung und Mahnwesen betreffend:
9.2.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Buchführung und Mahnwesen-Tätigkeit sämtliche erforderliche Unterlagen (Kaufvertrag, Grundriss, Wohnungsbauplan, Rechnungen über evtl. Renovierungsarbeiten, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Schriftverkehr etc.) die zu einer ordnungsgemäßen Arbeit erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen.
9.2.2.2. SRTI wird den Kunden über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere Kündigungen durch oder von Mietern, Zahlungsrückständen, Mängelanzeigen und Hausordnungsverstößen von Mietern, in Kenntnis setzen.
9.2.2.3. Der mit der Mietverwaltung verbundene Zahlungsverkehr wird durch SRTI über das vom Kunden geführte Konto abgewickelt. Für dieses Konto räumt der Kunde SRTI eine Vollmacht gemäß banküblichem Vordruck sowie einen elektronischen Zugang ein.
9.2.2.4. Sind mehrere Personen Eigentümer der zu betreuenden Immobilie, so ist diese Personenmehrheit verpflichtet, SRTI ohne weitere Aufforderung schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen, der berechtigt ist, Willenserklärungen und Zustellungen, die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen, verbindlich für sie entgegenzunehmen und abzugeben. Dies gilt auch, wenn dieser Zustand erst während des Bestehens dieses Vertrages eintritt. Gleiches gilt für den Kunden, die sich durch Dritte vertreten lassen oder sich mehr als drei Monate im Ausland aufhalten.
9.2.2.5. Der Kunde ist verpflichtet, SRTI unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die von Belang sind.
9.2.3. Den Bereich Immobilienmanagement betreffend:
9.2.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Gemeinschaftseigentum, – auch im Bereich des Sondereigentums-, unmittelbar nach Feststellung, SRTI mitzuteilen.
9.2.3.2. Der Kunde hat die Verpflichtung, SRTI nach Anmeldung und Terminabstimmung den Zutritt zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum für Ablese-, Überprüfungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sicherzustellen.
9.3. Pflichten Vertrieb und Vermietung/Verkauf
9.3.1. Falls der Kunde bei Vermietungen oder Verkäufen eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zur Vermietung/zum Verkauf nicht wahrnehmen möchte oder falls sich die Anfrage erledigt hat, ist der Kunde verpflichtet, SRTI unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren. Mit der Kündigung des Vermittlungsauftrages erklärt der Kunde, dass die erhaltenen Angebote zu keinem Vertragsabschluss führten und dass weitere Personen, die von ihm über die Angebote informiert wurden, auch zukünftig keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Informationen machen.
9.3.2. Ist der Kunde nicht Eigentümer des Vertragsgegenständlichen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Kunde die Erlaubnis für die Untervermietung des Eigentümers einholt. Hierfür ist ausschließlich der Eigentümer der zu vermietenden/verkaufenden Wohnung verantwortlich. Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber SRTI nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer er ist oder bei denen der Kunde zuvor die Erlaubnis des Eigentümers zur Untervermietung/Weiterverkauf eingeholt hat.
9.3.3. Der Kunde sichert zu, dass die von SRTI angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind.
9.3.4. Sind dem Kunden laufende oder geplante Baumaßnahmen an seinem Mietobjekt oder am Gebäude bekannt, ist SRTI zeitnah zu informieren.
9.3.5. Ist dem Kunden der von SRTI nachgewiesene Mieter/Käufer bereits bekannt, hat er SRTI dies schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, SRTI auf entsprechende Anforderung hin diese Vorkenntnis angemessen nachzuweisen.
9.3.6. Dem Kunden ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises/Immobilien-Daten im Exposé und Anzeigen zwecks Vermietung/Verkauf bekannt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben zur Immobilie nach bestem Wissen und Gewissen an SRTI weiterzugeben. Falsche und/oder irreführende Inhalte dürfen nicht verwendet werden. Alle relevanten Daten müssen wahrheitsgemäß übermittelt werden.
9.3.7. Der Kunde stellt SRTI von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Kunden nicht gelieferten Objekt-Angaben im Rahmen des Vermietungsprozesses/Verkaufsprozesses beruhen, insoweit frei, sofern der Kunde trotz fehlender Angaben eine Veröffentlichung wünschte.
9.3.8. Foto- und Videomaterial sowie Verarbeitung von Daten im Besonderen den Bereich online und offline Marketing betreffend
9.3.8.1. Soweit der Kunde hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Kunde SRTI einfache unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Bildmaterial für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposés auf der SRTI-Web-Seite und anderen Onlinemedien zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Logo.
9.3.8.2. Der Kunde steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist, bzw. die Rechte des Kunden zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte SRTI wegen der Verletzung der Rechte Dritter, durch das vom Kunden gestellte Bildmaterial, in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde SRTI von allen damit in Verbindung stehenden angemessenen Kosten frei.
9.4. Pflichten Instandhaltung und Entlastung
9.4.1. Allgemein
9.4.1.1. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch SRTI ist der Kunde verpflichtet, die SRTI-Mitarbeiter in sämtliche vorhandene Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens/Wohnung und in sämtlichen Außenanlagen/Garten/Müllcontainerplatz etc. einzuweisen und ggf. mit technischen Geräten vertraut zu machen. Des Weiteren hat der Kunde die Pflicht die SRTI-Mitarbeiter auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderliche Schlüssel zu übergeben. Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Gefahrenquellen oder relevanter Sachverhalte, ist eine Haftung des Dienstleisters im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
9.4.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem jeweiligen SRTI-Mitarbeiter ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser, sowie Strom für die erforderlichen Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Kunde dem SRTI-Mitarbeiter unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte/Gartengeräte, Rasenmäher etc. und Maschinen und übernimmt dafür die Kosten.
9.4.1.3. Der Kunde erklärt gegenüber SRTI, dass die auf den SRTI-Hausmeister/Mitarbeiter übertragene Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt.
9.4.2. Den Bereich Tierbetreuung und Tierpflege betreffend
9.4.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (gilt hauptsächlich bei Hunden) mit ausreichender Deckungssumme für das zu betreuende Tier abgeschlossen zu haben, in der auch die Tierhüterhaftpflicht (§ 834 BGB) abgedeckt ist, sofern dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
9.4.2.2. Der Kunde versichert, dass die Angaben zu seinen Tieren korrekt sind und er nichts verschwiegen hat, wie z.B. Krankheiten oder aggressives Verhalten. Sollte die Sicherheit des SRTI-Tierbetreuers durch aggressives Verhalten seitens des Tieres gefährdet sein, steht es SRTI zu, die Betreuung vorzeitig abzubrechen. Gleiches gilt für ansteckende Krankheiten beim zu betreuenden Tier. Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Betreuungskosten.
9.4.2.3. Der Kunde versichert, dass das Tier frei von Parasiten sowie ansteckenden Krankheiten ist. Der Kunde verpflichtet sich ferner, SRTI über bestehende Krankheiten zu unterrichten. Sollte das Tier erkranken, ist SRTI ebenfalls unverzüglich darüber zu informieren.
9.4.2.4. Der Kunde stellt alle nötigen Materialen für den Tierbedarf ausreichend zur Verfügung, wie Futter, Pflegeutensilien, Stallstreu, Leinen, etc.
9.5. Dem Bereich Matching-Plattform
9.5.1. Das Passwort für den SRTI-Account ist geheim zu halten und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Sollten andere Personen Kenntnis von dem Passwort des Kunden erlangen, so ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend bei SRTI zu melden und das Passwort zu ändern. Für Schäden und Verbindlichkeiten, die durch unberechtigte Nutzung vor Eingang einer solchen Meldung an SRTI entstehen, haftet der Kunde, es sei denn, der Kunde hat keine Pflichtverletzung zu vertreten.
9.5.2. Der Kunde darf seinen Account nicht anderen Personen zur Nutzung überlassen.
9.5.3. Jegliche Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, insbesondere Informationen, die er während des Registrierungsprozesses und während der Nutzung der Dienstleistungen von SRTI übermittelt, werden gemäß dieser AGB und der SRTI-Datenschutzerklärung behandelt.
9.5.4. Die in die Datenbank eingestellten Inhalte bzw. Inserate sind für SRTI fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat.
9.5.5. Es dürfen nur solche Inhalte und Äußerungen vom Kunden hochgeladen oder übermittelt werden, für die der Kunde die dazu erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) hat. Einstellung und Verbreitung von Raubkopien sind verboten.
9.5.6. Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzen. SRTI ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen entsprechen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass von ihm übermittelte Dateien keine Viren oder vergleichbare schädliche Programme enthalten.
9.5.7. Sollte SRTI von Dritten, eingeschlossen staatliche Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der Vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte des Kunden in Anspruch genommen werden, hat der Kunde die Pflicht, SRTI von diesen Ansprüchen freizustellen und SRTI bei der Rechtsverteidigung, zu der SRTI berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung zu bieten, sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für SRTI zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass SRTI den Kunden über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert (E-Mail ausreichend), keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder ähnliche Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt SRTI vorbehalten.
9.5.8. Der Kunde darf die Software von SRTI nicht in eine andere Ausdrucksform umwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Inhalte und Daten weder vollständigen, noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken, ist unzulässig.
9.5.9. Der Kunde verpflichtet sich, SRTI von allen Aufwendungen und Schäden (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen, die aus oder im Zusammenhang mit schuldhaften Verletzungen dieses Vertrages und der Nutzung des Service, Materials resultieren; es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten. Der Kunde wird SRTI bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung kostenfrei auf Anfrage bieten.
9.5.10. Eine etwaige kommerzielle Nutzung der angebotenen Dienstleistungen bedarf im Einzelfall der Genehmigung seitens SRTI.
10.1. Allgemein
10.1.1. SRTI haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet SRTI in demselben Umfang.
10.1.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes 10.1.1. erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10.1.3. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SRTI beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
10.2. Den Bereich Instandhaltung und Entlastung betreffend
10.2.1. Allgemein
10.2.1.1. Werden einem SRTI-Mitarbeiter im Rahmen der Gebäudetechnischen Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet dieser dem Kunden unverzüglich Meldung. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Personenbefreiung in Aufzugsanlagen, Stromunterbrechung oder sonstigen Einsätzen im Rahmen der Notrufbereitschaft, hat der SRTI-Mitarbeiter Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes, soweit die Durchführung des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der SRTI-Mitarbeiter ist berechtigt und beauftragt, derartige Schäden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung eines Dritten zu Lasten des Kunden, auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Wird die Durchführung größerer Reparaturen, Erneuerungen im Innen- und Außenbereich erforderlich, so unterbreitet der SRTI-Mitarbeiter dem Kunden einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
10.2.1.2. Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden von SRTI ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden durchgeführt. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch den SRTI-Mitarbeiter herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen, haftet SRTI.
10.2.1.3. Das dem SRTI-Mitarbeiter eventuell in Verwahrung gegebene Bargeld wird quittiert und bei Beendigung des Auftrages wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.2.1.4. SRTI macht keine Absprachen oder Übergaben (z.B. der Schlüssel) mit anderen Personen außer mit dem Kunden.
10.2.2. Den Bereich Begleitservice und Betreuung betreffend
10.2.2.1. SRTI behält sich vor, einen Arzt oder Notarzt auch ohne Einwilligung des Kunden zu rufen, wenn der SRTI-Mitarbeiter die Gesundheit des Kunden (in dem Fall die zu betreuende Person) gefährdet sieht.
10.2.2.2. Sollte der Fall eintreten, dass der Kunde nicht mehr allein in seiner Wohnung verbleiben kann und ganztägig betreut werden muss, informiert der SRTI-Mitarbeiter die Angehörigen, bevollmächtigte Dritte, den Hausarzt oder entsprechende Sozialdienste. In akuten Fällen auch ohne Einverständnis des Kunden.
10.2.3. Den Bereich Tierbetreuung und Tierpflege betreffend
10.2.3.1. Der Kunde stellt ausreichend Futter oder ggf. Medikamente zur Verfügung. Falls fehlende Artikel nachgekauft werden müssen, werden diese von SRTI in Rechnung gestellt. Sollte SRTI keine Informationen bezüglich irgendwelcher Vorkehrungen des Tieres haben, haftet SRTI nicht für mögliche Folgeschäden (Erkrankungen) des Tieres.
10.2.3.2. Der Kunde gibt detaillierte Anweisungen über die Fütterung, Pflege und das Spaziergengehen. Die zur Durchführung der Betreuung notwendigen Hilfsmittel, wie Futter, Bürste, Leine etc. stellt der Kunde in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung. Soweit dies nicht geschieht, ist der SRTI-Mitarbeiter beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Sollte durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel, Schäden zu Lasten des Kunden entstehen, wird von SRTI keinerlei Haftung übernommen.
10.2.3.3. SRTI haftet nicht für Schäden, die ohne Verschulden während der Betreuungszeit in den Räumen des Kunden sowie an dessen Hausrat, entstehen sollten.
10.2.3.4. SRTI haftet nicht für Personenschäden und Schäden durch und am zu betreuenden Tier, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des SRTI-Mitarbeiters beruhen.
10.2.3.5. Für den Verlust erhaltener Schlüssel haftet SRTI nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für erhaltene Schlüssel ist ausgeschlossen, falls die Übergabe der Schlüssel nicht persönlich erfolgen sollte (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten).
10.2.3.6. Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten für die Betreuung. SRTI ist jedoch bemüht den Zeitraum während der gesamten Betreuung gleichbleibend zu halten.
10.2.3.7. SRTI versucht im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres, den Kunden zu erreichen und mit ihm weitere Maßnahmen zu besprechen. Sollte eine Behandlung durch einen Tierarzt nötig sein, ist SRTI berechtigt, einen Tierarzt zu beauftragen, auch wenn der Kunde vorher nicht erreicht wurde. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Falls der angegebene Tierarzt nicht erreichbar sein sollte, ist SRTI dazu berechtigt, einen anderen Tierarzt aufzusuchen. Sollte das Tier sein Leben lassen, übernimmt SRTI keine Haftung.
10.2.3.8. Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier in eine Klinik einzuweisen ist und dort gegebenenfalls operiert werden muss, so erfolgt die Einweisung im Namen und auf die Rechnung des Kunden. Der Kunde erklärt, dass er im Notfall mit einer – auch kostenintensiven – Operation einverstanden ist, sofern vorher nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.2.3.9. Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier aus medizinischen Gründen euthanasiert werden muss, erfolgt dies ebenfalls im Namen und auf Rechnung des Kunden.
10.2.3.10. Der Kunde ist verpflichtet einen geeigneten Transporter für das betreffende Tier vorzubehalten, der den gefahrlosen Transport des Tieres zum Tierarzt ermöglicht. Hält der Kunde keinen entsprechenden Transportbehälter vor, ist SRTI berechtigt, einen geeigneten Transportbehälter zu beschaffen. Der Kunde trägt die vollen Kosten für die Beschaffung eines solchen Transportbehälters.
10.3. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
Die in die Datenbank eingestellten Inhalte bzw. Inserate sind für SRTI fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat
11.1. Allgemein
11.1.1. Eine über diese AGB hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Auf die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach dieser AGB können sich auch gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SRTI berufen, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
11.2. Den Bereich Vertrieb und Vermietungen / Verkauf betreffend
11.2.1. Sollte der Kunde falsche Informationen und Zahlen an SRTI weitergeben, übernimmt SRTI dafür keine Haftung. SRTI ist nicht verpflichtet die weitergegebenen Daten des Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen.
11.3. Den Bereich Instandhaltung und Entlastung betreffend
11.3.1. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde relevante Informationen für die Ausübung der Vertragsgegenständlichen Leistung nicht an SRTI weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Für Schäden an Personen und Sachwerten aufgrund von Verzögerungen bei Winterdienstleistungen, welche aufgrund von erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, haftet SRTI nicht. Ebenso wird nicht für Schäden an durch Schnee bedeckte Gegenstände, die nicht ersichtlich sind und grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, gehaftet. Für Schäden an der Flora übernimmt SRTI keine Haftung, sofern diese fahrlässig oder vorsätzlich von SRTI-Mitarbeitern herbeigeführt wurden. Personen- und Sachschäden, die entstehen durch gereinigte, nasse oder behandelte Gehflächen in Treppenbereichen, Fluren, Abgängen oder Gehwegen wird von SRTI keine Haftung übernommen. SRTI verpflichtet sich potentielle Gefahrenquellen durch geeignete Hinweisschilder zu markieren.
11.3.2. Begehen SRTI-Mitarbeiter am Arbeitsplatz eine Straftat, schädigen einen Dritten oder handeln grob fahrlässig am Arbeitsplatz, trägt der jeweilige SRTI-Mitarbeiter dafür die Konsequenzen selbst. SRTI haftet nicht bei vorsätzlichem Vergehen ihrer Mitarbeiter.
11.3.3. Den Bereich Begleitservice und Betreuung betreffend
11..3.1. Sollte der Kunde in Begleitung eines SRTI-Mitarbeiters stürzen, einen Unfall erleiden, bzw. durch äußere Einflüsse Schaden nehmen, ist SRTI von der Haftung ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegen.
11.3.4. Den Bereich Tierbetreuung betreffend
11.3.4.1. SRTI ist von der Haftung ausgeschlossen, sollte das zu betreuende Tier einen Dritten beißen und verletzten. Ist das zu betreuende Tier bissig, hat der Besitzer SRTI davon zu unterrichten, so dass Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet werden können (z.B. Maulkorb, an der kurzen Leine halten).
11.3.4.2. Sollte sich das zu betreuende Tier von der Leine reißen und weglaufen, übernimmt SRTI keine Haftung, sofern die Obhutspflicht nicht durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verletzt wurde.
11.3.4.3. Wird das zu betreuende Tier, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entführt oder entwendet, übernimmt SRTI in diesem Fall keine Haftung.
11.3.4.4. Sollte das zu betreuende Tier Giftkörper aufnehmen, dadurch krank werden oder verenden, ist SRTI von jeglicher Haftung ausgeschlossen, sofern die Obhutspflicht durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen werden kann.
11.4. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
11.4.1. SRTI haftet für Schäden, die aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung Vertragswesentlicher Pflichten von SRTI oder eines Erfüllungsgehilfen von SRTI im Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung des Service entstanden sind, nur in Höhe des Vertragstypisch vorhersehbaren Schadens; eine Vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner von SRTI regelmäßig vertrauen darf.
11.4.2. SRTI übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Inhalten an den Empfänger und auch nicht für die richtige Wiedergabe der Inhalte auf der Plattform, es sei denn, SRTI kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
11.4.3. SRTI haftet nicht:
– für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte (inkl. Inhalte von Verlinkungen auf externe Webseiten) und abgegebenen Erklärungen.
– für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Kunden gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie für die Identität und Integrität des Kunden.
– für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelte Informationen, Daten, Nachrichten, Bilder, Verträge oder sonstige Inhalte.
11.4.4. SRTI kann nicht für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit und fehlerfreie Wiedergabe der SRTI-Dienste oder der Inhalte, z. B. übermittelte Kopien von Verträgen, auf der Plattform garantieren und übernimmt hierfür keine Haftung. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die SRTI-Dienste oder die Inhalte durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre von SRTI liegen. Aufgrund technischer Probleme oder Wartungsarbeiten kann es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen kommen. SRTI ist bemüht, solche Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen.
11.4.5. SRTI übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Informationen oder Kosten nutzloser Dateneingabe, es sei denn, es wurde vom Kunden eine ordnungsgemäße Datenspeicherung vorgenommen und der Verlust beruht nicht auf einer sofortigen Kündigung durch SRTI.
11.4.6. SRTI stellt auf ihren Webseiten rechtliche Inhalte bereit. Diese sind ausschließlich als rechtliche Empfehlung zu verstehen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernimmt SRTI keine Haftung. Der Kunde sollte sich zu Rechtsfragen einen qualifizierten Anwalt zu Rate ziehen.
11.4.7. SRTI übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Inhalten an den Empfänger und auch nicht für die richtige Wiedergabe der Inhalte auf der Plattform, es sei denn, SRTI kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
11.4.8. Bestimmte Services können ein Virenschutzprogramm oder andere Filter beinhalten. SRTI weist darauf hin, dass keines solcher Programme vollständige Sicherheit bietet und auch geprüfte Inhalte Viren enthalten können und derartige Programme möglicherweise die Weiterleitung von Inhalten unterdrücken.
11.4.9. SRTI übernimmt keine Haftung, sollten folgende Vorkehrungen vom Kunden nicht eingehalten werden:
– Der Kunde hat über die Plattform eingehende Nachrichten in angemessenen Abständen abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Der Kunde hat für eine aktuelle Sicherung seiner Daten und der für ihn bestimmten Inhalte Sorge zu tragen und ist für die Archivierung verantwortlich.
– Es obliegt dem Kunden in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal täglich) eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf dem Account abgelegt sind, nicht auf diesen Sicherungen gespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Arbeitsbeginn am Computersystem oder vor der Installation von Hardware durchzuführen.
– Wenn ein Kunde die Services zur Übermittlung von Erklärungen oder Inhalten an andere Kunden oder an Dritte oder zur Aufbewahrung von Dokumenten auf dem Account verwendet, weist SRTI darauf hin, dass das Übermitteln von Erklärungen oder Inhalten oder Aufbewahren von Dokumenten mittels der SRTI-Services möglicherweise nicht der Form oder der Art und Weise entspricht, die gesetzlich vorgeschrieben oder mit dem Empfänger oder sonstigen Dritten vereinbart ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu klären, ob die Übermittlung oder Aufbewahrung mittels der SRTI-Services geeignet, angemessen und wirksam ist.
11.4.11. SRTI haftet nicht für den Kunden, gegenüber Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Inhalten, die durch einen SRTI-Dienst generiert wurden:
– Durch den Erwerb oder Download von Verträgen, Nebenkostenabrechnungen, ähnlichen Unterlagen und Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf mangelfreie Unterlagen und Dienstleistungen, sondern ausschließlich Beispielverträge oder Beispielnebenkostenabrechnungen oder Vorschläge in diesem Zusammenhang. Da SRTI ausschließlich oben genannte Beispiele und Vorschläge und explizit keine fertigen Verträge zur Verfügung stellt, ist ein Mangel nicht im Zusammenhang der Endverwendung auszulegen, sondern ausschließlich als Hilfeleistung bei der Erstellung oben genannter Verträge oder ähnlichem.
11.4.12. SRTI stellt auf ihren Webseiten rechtliche Inhalte bereit. Diese sind ausschließlich als rechtliche Empfehlung zu verstehen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernimmt SRTI keine Haftung. Der Kunde sollte sich zu Rechtsfragen einen qualifizierten Anwalt zu Rate ziehen.
11.4.13. SRTI haftet nicht für die Inhalte sämtlicher Seiten, die direkt oder indirekt auf die Seiten dritter Anbieter verweisen (sog. Links).
11.4.14. Folgende Aktivitäten sind in Zusammenhang mit der Nutzung der SRTI-Services verboten und der Kunde darf sie nicht vornehmen oder ermöglichen:
– Verstoß gegen geltendes Recht, einen Vertrag oder eine Verordnung (beispielsweise gegen
– Bestimmungen über Verbraucherschutz, gewerbliche Schutzrechte, Wettbewerbsrecht, Schutz vor Diskriminierung, Jugendschutzvorschriften, Strafrecht oder irreführende Werbung);
– Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Warenzeichen, Handelsgeheimnissen oder sonstigen Schutzrechten, ebenso wie Verletzung von Persönlichkeitsrechten von SRTI, Kunden oder Dritten;
– Verhalten in obszöner, ehrverletzender, verleumderischer, rechtswidrig drohender oder rechtswidrig belästigender Weise;
– Angaben falscher, unzutreffender oder irreführender Daten;
– Einsetzen eines verdeckten Stellvertreters, um die eigene Identität zu verschleiern;
– Offenlegung von Daten eines anderen Kunden gegenüber Dritten, Weitergabe der Daten an Dritte oder Nutzung solcher Daten für Marketingzwecke, es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich erlaubt;
– Senden ungebetener E-Mails (Spam) an einen Kunden; Weiterempfehlungsmails sind jedenfalls unzulässig, wenn die E-Mail-Adresse des Versenders nicht als Absender der E-Mail angezeigt wird und der Versender kein eigenes Interesse nachweisen kann, den Dritten auf die Plattform einzuladen;
– Das Eindringen von Viren, Trojanern, Würmern oder sonstigen Programmabläufen zu ermöglichen, die (Betriebs-)Systeme, Daten oder Informationen beschädigen, beeinträchtigen, heimlich abfangen oder außer Kraft setzen;
– Einen Such-Roboter, eine Spinne, eine sonstige automatische Vorrichtung oder ein mechanisches Verfahren zur Überwachung oder Vervielfältigung unserer Plattform, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung zu nutzen;
– Inhalte der SRTI-Webseiten, der SRTI-App und der SRTI-Einbindungen ohne schriftliche Zustimmung durch uns oder einen entsprechenden Dritten zu vervielfältigen, nachzubilden, an Dritte weiterzuleiten, zu verändern, umzugestalten, öffentlich zu machen, oder davon abgeleitete Bearbeitungen zu erstellen.
11.4. 15. Wenn der Kunde diese AGB oder andere Vereinbarungen mit SRTI verletzt, ist SRTI berechtigt, seinen Account oder die betreffenden Inhalte vorübergehend oder endgültig zu sperren. SRTI wird die Bedeutung des Verstoßes und seine berechtigten Interessen in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch berücksichtigen, ob ein unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Eine vorübergehende Sperrung seines Accounts oder der betreffenden Inhalte bis zur Aufklärung des Sachverhalts ist auch zulässig, sofern der begründete Verdacht einer solchen Rechtsverletzung besteht. Vor einer Sperrung seines Accounts wird SRTI den Kunden zunächst abmahnen, sofern dies angemessen und SRTI zumutbar ist. Wenn SRTI den Account des Kunden oder die betreffenden Inhalte nach dieser Ziffer sperrt, trifft SRTI keinerlei Verantwortung oder Haftung dem Kunden gegenüber im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, die der Kunde in seinem Profil gespeichert hat oder auf Rückerstattung von Beträgen, die er bereits gezahlt hat, es sei denn, dass der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat oder sich der Verdacht gegen ihn als unbegründet erweist.
11.4.16. SRTI haftet nicht für vermittelte Dienstleistungen vom Kunden, wie beispielsweise vermittelte Handwerker.
12.1. Allgemein
12.1.1. Die Dienstleistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Im Falle einer nicht Vertragsgemäßen Erfüllung hat der Kunde unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB, SRTI eine angemessene Frist zur Nacherfüllung/Verbesserung zu setzen. Bei einmaligen und turnusmäßigen Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch SRTI. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Dienstleistung als erfüllt. Beitragskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel, können vom Kunden nicht vorgenommen werden.
12.1.2. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2. Instandhaltung und Entlastung betreffend
12.2.1. SRTI ist bei der Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden.
12.2.2. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu pflegenden Außenanlagen/reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an SRTI weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. SRTI ist deshalb berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen des Kunden oder durch Personen, welche in seiner Verantwortung handelten, erfolgte. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene SRTI-Mitarbeiter nicht in die Dienste des Kunden eintritt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
14.1. Allgemein
14.1.1. Der SRTI-Mitarbeiter ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen haben SRTI-Mitarbeiter Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt ebenso für SRTI.
14.2. Den Bereich Vertrieb und Vermietung/Verkauf betreffend
14.2.1. Die von SRTI gegebenen Informationen und Objektnachweise sind ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SRTI. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von SRTI und schließen der Dritte oder sonstige Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, aufgrund dieser Informationen, einen oder mehrere Verträge mit dem Anbieter des Objektes, so ist derjenige ggfls. SRTI gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
14.3. Alle auf der SRTI-Internetseite befindlichen Fotos, Videos und Texte bedürfen der schriftlichen Erlaubnis von SRTI, sollten diese verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.
14.4. Der Vermieter/Verkäufer erteilt SRTI Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Kunden (Vermieter/Verkäufer) als Wohnungseigentümer zustehen.
14.5. SRTI ist berechtigt, die vom Kunden weitergegebenen, notwendigen, personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, um den Mietvertrag/Kaufvertrag sachgemäß bearbeiten zu können. Mit der Speicherung oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch SRTI ist der Vermieter/Verkäufer einverstanden. Weitere Informationen sind online unter Datenschutz abrufbar. Link: https://srt-i.com/datenschutz/
14.3. Den Bereich Instandhaltung und Entlastung betreffend
14.3.1. Die SRTI-Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen, Vertraulichkeiten, Familiengeschehnisse und Verhältnisse der zu betreuenden Person Stillschweigen zu bewahren.
15.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
15.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters/SRTI GmbH, in Paderborn.
16.1. SRTI ist nicht berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.2. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
SRTI ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
16.3. Der Kunde des Service der SRTI-Webseite erklärt sich mit unserer Datenschutzerklärung, insbesondere der Verarbeitung sensibler Daten, einverstanden. Daneben erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anmeldedaten für den persönlichen Online Zugang gespeichert werden, um ein reibungsloses Ablaufen der Services zu gewährleisten.
SRTI ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. SRTI wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
17.1. Den Bereich Matching-Plattform betreffend
17.1.1. SRTI ist berechtigt, diese AGB unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen zu ändern. SRTI wird die Änderung durch Angabe der geänderten Bedingungen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf der Plattform anzeigen. Außerdem wird der Kunde auf die Folgen hingewiesen, die mit der Ausübung bzw. Nichtausübung seines Widerspruchsrechts verbunden sind.
17.1.2. Widerspricht der Kunde nicht unter Verwendung der Vertragsgegenständlichen E-Mail-Adresse oder postalisch innerhalb von 2 Wochen nach Ankündigung, so gelten die abgeänderten Bedingungen als angenommen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen SRTI aufrechnen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht.