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August 23, 2019
Die üblichen Regeln Generell kann jeder an einem Versteigerungstermin teilnehmen, da Immobilien-Zwangsversteigerungen öffentlich sind. Jedoch um mitbieten zu können sollten Sie geschäftsfähig, also über 18 Jahre alt sein. Wenn Sie nicht selbst an der Immobilien-Zwangsversteigerung teilnehmen können, statten Sie einfach jemand anderen mit einer Vollmacht aus. Die Vorlage eines gültigen Personalausweises ist Pflicht, sowie auch...
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